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Entfernung der israelischen Fahne in Duisburg :

Justiz und Inneres

Fragemann zur Entfernung der israelischen Fahne in Duisburg: ungeheuerlicher Vorgang!

In Duisburg demonstrierten Samstag rund 10.000 Menschen gegen den israelischen Militäreinsatz im Gaza- Streifen – ihr in der Verfassung garantiertes Recht. Entlang der Strecke des Demonstrationszuges hängten zwei Bewohner eines Hauses zwei Fahnen des Staates Israel an ihren Balkon bzw. an ihr Fenster – ihr in der Verfassung garantiertes Recht.

In Duisburg demonstrierten Samstag rund 10.000 Menschen gegen den israelischen Militäreinsatz im Gaza- Streifen – ihr in der Verfassung garantiertes Recht. Entlang der Strecke des Demonstrationszuges hängten zwei Bewohner eines Hauses zwei Fahnen des Staates Israel an ihren Balkon bzw. an ihr Fenster – ihr in der Verfassung garantiertes Recht.

Aus der Menge der Demonstranten wurde das Haus mit Gegenständen und Steinen beworfen – klares Unrecht. Die Polizei reagierte. Aber leider nicht mit Entfernung der Randalierer, sondern durch gewaltsames Entfernen der Fahnen. In einem Fall wurde sogar die Wohnung aufgebrochen – klares Unrecht und Verletzung der in der Verfassung garantierten Rechte auf freie Meinungsäußerung und Unverletzbarkeit der Wohnung.

Zu diesem demokratischen Skandal nahm Friedhelm Fragemann, amtierender Vorsitzender des deutsch- israelischen Freundeskreises, Stellung. Klare Worte – abgedruckt in der Ausgabe der WAZ vom 14.01.2008:

„Ungeheuerlich“ nennt Friedhelm Fragemann, kommissarischer Vorsitzender des Deutsch- Israelischen Freundeskreises, den Duisburger Eklat um eine von der Polizei abgehängte Israel- Fahne während einer Palästinenser- Demonstration.

Friedhelm Fragemann: „Ein unglaublicher Vorgang: Die Polizei tritt eine Tür ein, verletzt das Meinungsrecht, um eine nur vermeintliche Ruhe unter Radikalen zu erzeugen. Das ist Beschwichtigungpolitik ungeheuren Ausmaßes“, so der kommissarische Vorsitzende des Freundeskreises. Sich dagegen zu wenden, sei Aufgabe aller Demokraten. Zumal es durchaus rechtstaatliche Alternativen gegen hätte: Die Polizei hätte „Randalierer“ herausfangen oder die Demonstration ganz stoppen müssen.“ (WAZ vom 14.01.2008)

 

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