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Nachhaltiger Breitbandausbau - der Weg zum schnellen Internet und zur Zukunftsfähigkeit unserer Stadt geht weiter :

Ratsfraktion

Antrag der SPD Ratsfraktion vom 19.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß §3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates bzw. ersatzweise HFA im März 2021 zu setzen. Die SPD erwartet zu diesem Punkt einen aktuellen Sachstandsbericht und bittet darum, die in der Begründung aufgeführten Fragen zu beantworten. Begründung: Ab spätestens Ende 2022 steht die Breitbandförderung des Bundes und die daran anknüpfende Kofinanzierung der Länder weiteren Nutzern zur Verfügung, so z.B. allen, die noch nicht über gigabitfähige Internetanschlüsse verfügen. Bisher sind alle ausgeschlossen, die bereits über Bandbreiten von mehr als 100Mbit/s im Download verfügen. Auch diese Größenordnung zeigt sich aber jetzt schon in der Pandemie als immer wieder nur bedingt belastbar. Die Zukunft liegt im Giga-Bit-Bereich. Der jetzige, mit Hilfe der Stadtverwaltung begleitete Breitbandausbau im Bereich von weniger als 30 Mbit/s an das schnelle Glasfasernetz ist wichtig und richtig, aber nicht Ende der Fahnenstage. Stabile Videokonferenzen bei Homeoffice und Homeschooling (nach der Pandemie: Zusatzlernförderung bzw. moderne Lernformen) werden voraussichtlich mehr Kapazitäten erforderlich machen.

Bei der Entwicklung der richtigen Breitbandstrategie muss sich die Stadt Dorsten weiter aufstellen. Hierzu sind besonders folgende Aspekte zu eruieren:

1. Neue Förderstränge/ -töpfe und -anträge zu welchem Zeitpunkt? 2021 Vorbereitung, Anträge 2022 oder 2023? Nur Begleitung oder Federführung durch Stadt bzw. Kreis? Oder gar selbst Antragsteller?
2. Flächendeckende oder partielle (Bedarfs-)Strategie?
3. Breitbandförderung im Betreibermodell oder dort, wo es notwendig erscheint, im Wirtschaftlichkeitslückenmodell auch zur Vermeidung „grauer Flecken“ im Stadtgebiet.

Gegebenenfalls ist auch ein kommunales oder kommunal gelenktes Betreibermodell noch einmal näher in Betracht zu ziehen – als landkreisweite gemeinsame Lösung oder als Kommune in Kooperation mit dem Kreis. Seit Beginn der Breitbandförderung sind die Förderquoten stetig gestiegen. Mittlerweile ist es in den meisten Flächenbundesländern möglich, dank Bundes- und Landesförderung mit einem Eigenanteil von nur 10% der zuwendungsfähigen Kosten 100% Eigentum am geförderten Glasfasernetz zu erlangen. Entsprechende bundesweite Hinweise von Wirtschaftsberatungsbüros u. ä. liegen vor.

Mit freundlichen Grüßen Dirk Groß
(stellv. Fraktionsvorsitzender)

 

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