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Steuerstundung Hürland - Ein Minusgeschäft! :

Ratsfraktion

Die Stadtverwaltung behauptet, dass die Steuerstundung für Frau Hürland-Büning schadlos für die Stadt Dorsten, ja sogar ein Geschäft, sei. Diese Aussage ist falsch, wie Ratsmitglied Martin Hagemann erläutert. Richtig ist:

1. Nach den Feststellungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses hat Frau Hürland-Büning (CDU) 10 Mio. DM Honorar von Elf-Aquitaine und Thyssen für zweifelhafte Beratungsleistungen erhalten.
2. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte daraufhin im Jahr 2000 Ermittlungen wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung sowie der uneidlichen Falschaussage aufgenommen.
3. Die Stadt Dorsten stundete im Januar 2002 Agnes Hürland-Büning ihre Steuerschuld und vereinbarte Ratenzahlungen von gerade mal 1000 EURO monatlich.

Von einer Verzinsung der Forderung und damit einem “Geschäft“ kann man in diesem Zusammenhang, so wie es der städtische Kämmerer getan hat, nicht sprechen.

Nach den geltenden Regelungen sind im Gegensatz zum üblichen Ratenkredit bei Stundungen die monatlichen Zahlungen zunächst nur für die reine Tilgung der originären Steuerschuld zu verwenden. D.h. Frau Hürland-Büning tilgt derzeit nur; die Zinsen werden angeschrieben. Der Kämmerer der Stadt Dorsten hat geäußert, dass dieses noch lange andauern wird. Aber erst wenn der letzte Cent der gestundeten Steuer gezahlt ist, werden die inzwischen beträchtlich angehäuften Zinsen fällig. Die dann berechnete effektive Verzinsung der Stundungssumme dürfte dabei deutlich unter 3% liegen. Übrigens: die Stadt Dorsten hat jüngst einen Swap auf den Kassenkreditbestand abgeschlossen. Dabei zahlt sie fest 5,37 % und erhält den 3-M-Euribor. Ob bei Beibehaltung der beschriebenen Zahlungsvereinbarung überhaupt die Steuerschuld, geschweige denn die aufgelaufenen Zinsen, von Frau Hürland-Büning je zurückgezahlt werden darf sicherlich bezweifelt werden. Deshalb sollte man besser von einem “Minus-Geschäft“ sprechen.

Apropos Sicherungshypotheken: Sind diese so vorrangig im Grundbuch eingetragen, dass im Falle einer Veräußerung die Stadt Dorsten tatsächlich ihre Forderungen daraus befriedigen kann!? Oder handelt es sich nur um eine scheinbare Absicherung?

 

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