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„NRW leistet wieder Pionierarbeit: Kommunale Sperrklausel wird in der Verfassung verankert“ :

Kommunalpolitik

Pressemitteilung vom 10.Juni 2016
Michael Hübner, MdL für Dorsten & Gladbeck teilt mit:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperr-klausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in der NRW-Verfassung verankert. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält, darf in den Rat einziehen.
Hierzu Michael Hübner (SPD): „Die Wiedereinführung der Sperrklausel wurde ausführ-lich und gründlich beraten. Nach umfangreichen Anhörungen von Sachverständigen haben sowohl der Haupt-, als auch der Kommunalpolitische Ausschuss dem Gesetz-entwurf mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Wir haben alle Argumente ernst genom-men und kritisch hinterfragt. Und wir haben viel Zustimmung und Bestätigung mitbe-kommen: Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrechts, der Politikwissenschaft, die drei Kommunalen Spitzenverbände, drei Kommunalpolitische Vereinigungen sowie zahlreiche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben uns in unserem Vor-haben bestärkt.

Weiter erläutert Hübner: „Die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens zeigen sehr deutlich, dass die Festschreibung einer kommunalen Sperrklausel in der Landesver-fassung sachlich richtig und notwendig ist. Sie ist vor allem auch verfassungsgemäß. In vielen Kommunen, auch in Dorsten und Gladbeck, ist die Funktionsfähigkeit mittler-weile erheblich gestört.“
“Gerade durch die Besonderheiten des kommunalpolitischen Systems in NRW haben wir die Wiedereinführung der Sperrklausel erwogen. Durch die starke Zersplitterung der kommunalen Parlamente werden Mehrheitsbildungen massiv erschwert. Zweier-konstellationen jenseits der Großen Koalition gibt es in der Regel nicht mehr. Für die Wiedereinführung der Sperrklausel spricht auch die Wahlrechtsgleichheit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einer Stadt mit einem großen Rat weit weniger als ein Pro-zent der Stimmen für ein Mandat ausreicht, während im Rat einer kleineren Kommune mehr als zwei Prozent notwendig sind. Auch die Gewichtung der Stimmen spielt hier-bei eine Rolle. Es kann nicht sein, dass in mittelgroßen Städten wie Gladbeck oder Dorsten die größeren Parteien im Schnitt 600 Stimmen für ein Mandat benötigen, Split-tergruppen aber schon mit knapp 350 Stimmen einen Sitz im Stadtrat erhalten. Inso-fern hat die Wiedereinführung einer landesweit einheitlichen Sperrklausel eine verfas-sungsorientierte Gleichstellungswirkung“, so der SPD- Landespolitiker abschließend.

 

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