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„Musterfeststellungsklage soll Verbraucherrechte stärken “ :

MdB und MdL

Pressemitteilung vom 31.01.2018
Michael Hübner, SPD-Landtagsabgeordneter für Dorsten & Gladbeck teilt mit:
„Musterfeststellungsklage soll Verbraucherrechte stärken “
Im Rechtsausschuss des Landtages wurde die Diskussion über Thema „Musterfest-stellungsklage“ durch die Schwarz-Gelbe Mehrheit einmal mehr von der Tagesord-nung genommen. Hierzu äußert sich der SPD-Landtagsabgeordnete für Dorsten und Gladbeck, Michael Hübner wie folgt: „Der einzelne Verbraucher sollte zukünftig seine Ansprüche gegenüber Großkonzer-nen geltend machen können. Im Moment ist es so, dass er ganz alleine gegen einen unter Umständen milliardenschweren Konzern vor Gericht antreten muss. Diese Tat-sache alleine schreckt die Menschen oft davon ab, dass einzufordern, was ihnen zu-steht. Ich finde, dass es an der Zeit ist, dass die Schwarz-Gelbe Landesregierung die Notwendigkeit einer solchen „Musterfeststellungsklage“ einsieht. Alles andere schwächt den Verbraucher und spielt den Konzernen in die Karten. Das ist ein Zustand den die SPD im Land nicht mehr länger akzeptieren will. Die Einführung einer Muster-feststellungsklage war u.a. auch bei meinem Besuch bei der Verbraucherzentrale Dorsten im letzten Jahr ein Thema. Im Übrigen steht die Einführung einer Musterfest-stellungsklage auch im Landeswahlprogramm der NRW-SPD.“
Hintergrund:
Eine Musterfeststellungsklage dient dazu, dass einzelne Verbraucher, die gegen ein großes Unternehmen oder Konzern Ansprüche geltend machen, die Unterstützung ei-nes Verbandes oder Vereines bekommen können. Dieser würde dann vor Gericht an Hand eines Beispielfalls die Situation stellvertretend für alle anderen Mitkläger aus-handeln, so dass auf diese Weise nicht jeder Kläger einzeln vor Gericht muss.

 

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